Mit der richtigen Fahrradbeleuchtung sicher durch die Nacht 23.Juli.2010

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Wer im Sommer mit dem Rad unterwegs ist, wird sicherlich auch hin und wieder auch in der Nacht unterwegs sein. Die warmen Temperaturen geben es ja durchaus her. Doch wie sieht es mit der richtigen Fahrradbeleuchtung aus? Diese ist laut § 67 (2) StVO auch für Radfahrer Pflicht und wird bei Missachtung entsprechend von der Polizei geahndet. Bis zu 25 € Bußgeld sind fällig, wenn man ohne bzw. mit nicht ausreichender Beleuchtung erwischt wird!

Was viele nicht wissen, für den Gesetzgeber gehören zur richtigen Fahrradbeleuchtung folgende Dinge:
- einen roten Großflächenrückstrahler hinten
- rotes Rücklicht mindestens 250 Millimeter vom Boden montiert
- rote Rückstrahler, maximal 600 Millimeter vom Boden montiert
- zwei gelbe Rückstrahler je Pedal
- weißen Scheinwerfer vorn
- vorderen weißen Rückstrahler
- Dynamo mit 6 Volt und 3 Watt Leistung
- Reflexstreifen an den Reifen oder je zwei Speichenrückstrahler pro Laufrad

Außerdem müssen sämtliche am Fahrrad verwendeten Beleuchtungseinrichtungen (ausgenommen Kabel) vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) zugelassen und fest montiert und ständig betriebsbereit sein. Die entsprechende Zulassung erkennt man an einer Nummer, die auf den Teilen zu finden ist. Diese besteht aus dem Großbuchstaben "K", einer Wellenlinie sowie einer zwei- bis fünfstelligen Zahl.

Aber nicht nur die richtige Beleuchtung ist wichtig für die Sicherheit als Fahrradfahrer, nein, auch der Punkt "gesehen werden" sollte nicht unterschätzt werden! Neben ausreichend Reflektoren an der Vorder- und Rückleuchte, sowie an den Pedalen als auch an den beiden Laufrädern, sollte auch eine angemessene Kleidung bei Nachtfahrten mit dem Fahrrad getragen werden. Für ganz Vorsichtige und Kinder empfiehlt sich das Tragen von Reflektoren an der Kleidung.

Foto Quelle Let Ideas Compete

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