Rechte und Pflichten wenn es um die Schule geht 17.August.2010

Rechte und Pflichten wenn es um die Schule geht

Bald fängt in den meisten der Bundesländer die Schule wieder an, und da wird es Zeit, sich doch einmal mit den Rechten und Pflichten von Lehrern und Schülern zu befassen. Schulrechte sind zwar immer Ländersache, aber es gibt auch Rechte, die bundesweit gelten. Um es einmal klarzustellen, es gibt kein allgemeines Handyverbot an unseren Schulen, denn ein Schüler hat ein Recht auf Handlungsfreiheit und Persönlichkeitsentfaltung. Der Lehrer hat jedoch das Recht, das Handy vorübergehend zu konfiszieren, wenn der Schüler mit seinem Handy den gesamten Unterricht stört. Ist das Kind mit dem Bus oder der Bahn unterwegs auf dem Schulweg und hat seine Dauerfahrkarte vergessen, darf niemand sie deswegen auf die Straße setzen, und das gilt bis zu einem Alter von 18 Jahren, denn der Schulträger hat immer die Pflicht, das Kind zu befördern. Natürlich ist Schwarzfahren ohne einen Fahrschein strafbar, das sollte nicht verwechselt werden.

Wer denkt, man kann sein Kind jederzeit auf eine andere Schule schicken, der irrt. Die Wahlfreiheit bezieht sich immer nur auf die Schulform, aber örtlich bleibt das Kind immer an den Schulbezirk gebunden. Nur bei außergewöhnlichen Härtefällen gibt es Ausnahmen. Wenn ein Kind wenige Tage dem Unterricht fern bleibt, darf es kein Ordnungsgeld als Strafe geben. Allerdings könne auf den Schüler Erziehungsmaßnahmen zukommen, eventuell muss der Unterricht nachgeholt werden. Hilft das nichts, dann können auch Verweise und eine Verweisung von den Schulen erfolgen. Der Erziehungsberechtigte kann allerdings zur Kasse gebeten werden in Form eines Bußgeldes, wenn die elterlichen Pflichten vernachlässigt werden.

Foto Quelle CAMPUS OF EXCELLENCE

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